Eine im Ausland erfolgte Änderung Ihres Zivilstandes muss in das schweizerische Personenstandsregister eingetragen werden. Die Eintragung ist kostenlos.
Lassen Sie Ihrer Schweizer Vertretung dazu folgende Dokumente und Informationen zukommen:
- Original der Scheidungsurkunde bzw. der Urkunde über die Auflösung der eingetragenen Partnerschaft mit Rechtskraftvermerk
- Dokument zur Regelung der elterlichen Sorge für allfällige gemeinsame Kinder, falls nicht in der Scheidungsurkunde bzw. der Urkunde über die Auflösung der eingetragenen Partnerschaft vermerkt
- Adressänderungen
Aserbaidschan:
Nikahın pozulması haqda məhkəmə qətnaməsi (Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk), ausgestellt durch das zuständige Gericht oder Nikahın pozulması haqda şəhadətnamə (Scheidungsukunde mit Eintragung der Rechtskraft), ausgestellt durch das zuständige Zivilstandsamt, übersetzt in eine schweizerische Amtssprache und mit einer Apostille versehen.
Turkmenistan:
Nikanyñ bozulanlygy Hakynda Şahadatnama (Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk), ausgestellt durch das zuständige Gericht, oder Scheidungsurkunde, ausgestellt durch zuständige Zivilstandsamt.
Das Dokument muss durch 1) das Staatsnotariat, 2) das Justizministerium und 3) das Consular Department des turkmenischen Aussenministeriums beglaubigt und mit einer offiziellen Übersetzung in eine schweizerische Amtssprache versehen sein.
Die Originaldokumente sind für die zuständige Zivilstandsbehörde in der Schweiz bestimmt und dürfen nicht älter als sechs Monate sein. Sie werden nicht zurückgegeben. Fotokopien werden nicht akzeptiert. Gegebenenfalls können weitere Dokumente angefordert werden.
Falls eine vertiefte Überprüfung der ausländischen Zivilstandsdokumente durch eine Vertrauensanwältin oder einen Vertrauensanwalt der Schweizer Vertretung notwendig ist, gehen die dadurch entstehenden Kosten zu Ihren Lasten.
Nutzen Sie den Online-Schalter, um Kopien der erforderlichen Unterlagen hochzuladen. Die Schweizer Vertretung prüft dann, ob die Dokumente korrekt sind, und fordert Sie anschliessend auf, die Originaldokumente einzureichen.